Definitionen der Messebegriffe

//Definitionen der Messebegriffe
Definitionen der Merkmale

Feste Begriffe sind sichere Basis

27 Definitionen – die Grundlage der Zertifizierung

Jede FKM-Zertifizierung von Messen basiert auf festgelegten Begriffen. Hier finden Sie die entsprechenden Definitionen in Kurzform. Das komplette Dokument mit Beschreibungen der Messebegriffe und weiteren Hintergrundinformationen können Sie sich als PDF-Dokument herunterladen.

Eine physische Messe/Ausstellung ist eine Veranstaltung an einem realen Ort während einer begrenzten Zeit, auf der wirtschaftliche Güter (Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte) präsentiert bzw. verbreitet werden.

Die einzelnen Merkmale der Begriffe Messe und Ausstellung definieren sich aus den §§ 64 und 65 der Gewerbeordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Eine digitale Messe/Ausstellung ist eine ausschließlich online zugängliche Veranstaltung auf einer vom Messeveranstalter verantworteten Plattform während einer begrenzten Zeit.

Auf der Messe/Ausstellung werden Marktteilnehmer zusammengebracht, die sich zu wirtschaftlichen Zwecken und/oder Wissen austauschen. Die Marktteilnehmer haben die Möglichkeit zur synchronen Interaktion und müssen eindeutig identifizierbar sein, z. B. durch Registrierung. Die offizielle Laufzeit ist auf drei Wochen begrenzt. Sie wird durch Angabe der Dauer und der Öffnungszeiten vom Messeveranstalter festgelegt.

Eine hybride Messe/Ausstellung ist eine Veranstaltung an einem realen Ort (physischer Teil), während einer begrenzten Zeit, die durch eine digitale Messe (digitaler Teil) innerhalb eines gemeinsamen inhaltlichen Rahmens ergänzt wird.

Auf der Messe/Ausstellung werden Marktteilnehmer zusammengebracht, die sich zu wirtschaftlichen Zwecken und/oder Wissen austauschen. Die Marktteilnehmer haben sowohl am realen Ort als auch online die Möglichkeit zur synchronen Interaktion und müssen eindeutig identifizierbar sein, z. B. durch Registrierung. Die offizielle Laufzeit ist auf drei Wochen begrenzt. Sie wird durch Angabe der Dauer und der Öffnungszeiten vom Messeveranstalter festgelegt.

Eine Messe ist international, wenn mindestens 5 Prozent der Fachesucher und mindestens 10 Prozent der Aussteller aus dem Ausland stammen. (Nicht Bestandteil der Zertifizierung)

Messen im Verbund sind zwei oder mehr unterschiedliche Messen/Ausstellungen, die am gleichen Ort zeitlich parallel, überlappend und/oder wechselnd stattfinden und von Messebesuchern gemeinsam genutzt werden können.

Messen im Verbund können, müssen jedoch keine thematischen Beziehungen oder Verknüpfungen aufweisen.

Messen im Verbund können in der Zuständigkeit von einem oder mehreren Messeveranstaltern liegen.

Der Zutritt für Messebesucher zu Messen/Veranstaltungen im Verbund kann mit einer Gültigkeit für alle Messen geregelt sein oder separat für jede einzelne Messe im Verbund.

Autonome Sektoren in Mehrbranchenmessen sind wie Messen im Verbund zu behandeln, wenn sie die folgenden Merkmale aufweisen:

  1. sie sind in sich geschlossene, klar abgegrenzte Teilbereiche
  2. die Aussteller bilden eine deutliche räumliche Einheit
  3. es werden gesonderte, auf den autonomen Sektor inhaltlich abgestimmte Werbemittel hinsichtlich Aussteller und Besucher eingesetzt.

Als Messeveranstalter bezeichnet man eine Institution, die eine Messe beziehungsweise Ausstellung konzipiert, organisiert und/oder durchführt.

Als Gemeinschaftsstand-Organisator bezeichnet man eine Institution (Unternehmen, Einzelperson oder Organisation), die vom Messeveranstalter eine Aussteller-Standfläche oder eine digitale Plattform zu Vermarktungszwecken überlassen worden ist, und die mit Ausstellern auf der ihr überlassenen Aussteller-Standfläche oder digitalen Plattform Flächennutzung vertraglich vereinbaren kann, ohne dass sie dort selbst Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte präsentiert oder verbreitet.

Als pysischer Aussteller bezeichnet man eine Institution (Unternehmen, Einzelperson oder Organisation), die vom Messeveranstalter auf einer Aussteller-Standfläche zugelassen ist und dort mit anwesendem Personal Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte präsentiert bzw. verbreitet. Dabei muss die Möglichkeit zur synchronen Interaktion mit den Besuchern während der offiziellen Laufzeit bestehen (z. B. persönliches Gespräch).

Ein Aussteller kann als Hauptaussteller, Mitaussteller oder Gemeinschaftsstand-Aussteller rauftreten.

Ein physischer Aussteller kann mehrfach gezählt werden unter der Bedingung, dass er auf mehreren eigenen Aussteller-Standflächen präsent ist, die sich in deutlich optisch getrennten Bereichen befinden müssen und mit verschiedenen Angebotsschwerpunkten unterschiedliche Zielgruppen anspricht.

Als digitaler Aussteller wird eine Institution (Unternehmen, Einzelperson oder Organisation) bezeichnet, die vom Messeveranstalter auf einer digitalen Plattform zugelassen ist und dort Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte präsentiert bzw. verbreitet. Dabei muss die Möglichkeit zur synchronen Interaktion mit den Besuchern während der offiziellen Laufzeit bestehen (z. B. Chat oder Videocall).

Analog zu physischen Messen/Ausstellungen kann es auf digitalen Messen/Ausstellungen auch Mitaussteller und Gemeinschaftsstand-Aussteller geben, die entsprechend den Zertifizierungsregeln für physische Messen als digitale Aussteller gezählt werden.

Ein digitaler Aussteller kann mehrfach gezählt werden unter der Bedingung, dass er auf einer digitalen Messe/Ausstellung auf mehreren eigenen Präsentationsplattformen präsent ist, die sich in deutlich optisch getrennten Bereichen befinden müssen und mit verschiedenen Angebotsschwerpunkten unterschiedliche Zielgruppen anspricht.

Als hybriden Aussteller bezeichnet man eine Institution (Unternehmen, Einzelperson oder Organisation), die vom Messeveranstalter auf einer Aussteller-Standfläche und digitalen Plattform zugelassen ist und dort jeweils Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte präsentiert bzw. verbreitet. Dabei muss die Möglichkeit zur synchronen Interaktion mit den Besuchern während der offiziellen Laufzeit bestehen (z. B. Chat, Videocall, persönliches Gespräch).

Analog zu physischen Messen kann es auf hybriden Messen auch Mitaussteller und Gemeinschaftsstand-Aussteller geben, die entsprechend den Zertifizierungsregeln für physische Messen als hybride Aussteller gezählt werden.

Ein hybrider Aussteller kann mehrfach gezählt werden unter der Bedingung, dass er auf einer physischen Messe/Ausstellung auf mehreren eigenen Aussteller-Standflächen präsent ist, die sich in deutlich optisch getrennten Bereichen befinden müssen und mit verschiedenen Angebotsschwerpunkten unterschiedliche Zielgruppen anspricht.

Als Hauptaussteller bezeichnet einen Aussteller, der eine unmittelbare Vertragsbeziehung mit dem Messeveranstalter hat.

Ein Mitaussteller bezeichnet einen Aussteller, der mit dem Einverständnis des Messeveranstalters auf dem Stand des Hauptausstellers mit eigenen wirtschaftlichen Gütern und eigenem Personal Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte mit Personal präsentiert oder verbreitet.

Als Gemeinschaftsstand-Aussteller bezeichnet man einen Aussteller, der mit dem Einverständnis des Messeveranstalters auf dem Stand des Gemeinschaftsstand-Organisators Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte mit Personal präsentiert oder verbreitet.

Ein zusätzlich vertretenes Unternehmen (ZVU) lässt wirtschaftliche Güter ohne eigenes Personal auf dem Stand eines Ausstellers präsentieren.

Ein ZVU kann ein Unternehmen, eine Einzelperson oder eine Organisation sein.

Ein ZVU ist nicht als Aussteller zu betrachten, kann jedoch mit entsprechender Kennzeichnung in einem Ausstellerverzeichnis erscheinen.

Die Nationalität eines Ausstellers ergibt sich aus derjenigen Adresse, die für die Vertragsbeziehung mit dem Messeveranstalter oder mit einem Gemeinschaftsstand-Organisator maßgeblich ist.

Besteht ein Unterschied zwischen der Rechnungsadresse und der Adresse des anmeldenden Ausstellers, so ist die Nationalität des Leistungsempfängers maßgeblich.

Besteht keine Übereinstimmung zwischen der Vertragsadresse und der Nationalität eines Ausstellers, kann eine schriftliche oder elektronische Erklärung des Ausstellers über seine Nationalität akzeptiert werden.

Als physischer Messebesucher wird eine Person bezeichnet, die an einer Messe/Ausstellung während der offiziellen Öffnungszeiten für Messebesucher teilnimmt mit der Absicht, Informationen zu generieren und/oder Aussteller zu kontaktieren.

Zu den Messebesuchern zählen nicht Standpersonal, Journalist/en/-innen, Personal von Messe-Dienstleistungsanbietern, Personal des Messeveranstalters und des Geländebetreibers.
 Der Messeveranstalter hat in geeigneter Form den Nachweis zu erbringen, dass der Personenkreis nicht als Messebesucher gezählt wird.

Referent/en/-innen und Kongressteilnehmer/-innen zählen nur unter der Voraussetzung als Messebesucher, dass sie auf der Messe/Ausstellung anwesend sind.

Ein digitaler Messebesucher ist eine Person, die während der offiziellen Laufzeit an einer digitalen Messe oder an dem digitalen Teil einer hybriden Messe teilnimmt.

Als hybride oder digitale Messebesucher zählen alle Personen, die an der jeweiligen Messe/Ausstellung teilnehmen, unabhängig von ihrer Rolle (z. B. auch Mitarbeiter von Ausstellern). Mitarbeiter oder Dienstleister des Messeveranstalters (z. B. Plattformbetreiber) sind ausgeschlossen.

Ein hybrider Messebesucher ist eine Person, die während der offiziellen Laufzeit an dem physischen und digitalen Teil einer hybriden Messe teilnimmt.

Fachbesucher bezeichnet einen Messebesucher, der an einer Messe/Ausstellung aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen teilnimmt.

Als Privatbesucher bezeichnet man einen Messebesucher, der an einer Messe/Ausstellung aus privaten Gründen teilnimmt.

Ein Messebesuch bezeichnet den Eintritt eines Messebesuchers in eine physische Messe/Ausstellung oder die Nutzung der Angebote einer hybriden oder digitalen Messe durch einen physischen, hybriden oder digitalen Besucher.

Die nationale Herkunft von Messebesuchern basiert auf deren Selbstauskunft im Rahmen einer Besucherregistrierung oder einer repräsentativen Besucherbefragung.

Die strukturellen Merkmale von Messebesuchern auf Basis der FKM dienen einer genaueren Qualifizierung der quantitativen Besucherdaten (s. PDF in Medienzentrum) und sind nach standardisierten Fragekategorien in Form des FKM-Besucherstruktur-Tests zu erheben.

Die Anerkennung als FKM-Besucherstruktur-Test setzt das Vorhandensein FKM-geprüfter quantitativer Daten für die entsprechende Messe oder Ausstellung voraus.

Die Details hierzu finden Sie in den Dokumenten, die Sie hier herunterladen können.

 

Die Aussteller-Standfläche bezeichnet eine Grundfläche innerhalb und/oder außerhalb einer Halle, die einem oder mehreren Ausstellern oder Gemeinschaftsstand-Organisatoren vom Messeveranstalter zur vertraglichen Nutzung im Rahmen einer Messe/Ausstellung überlassen wird.

Eine Grundfläche kann ebenerdig oder auf Geschossebenen sein.

Die Brutto-Ausstellungsfläche bezeichnet die Hallen- und/oder Freigeländefläche, die sich aus der Netto-Ausstellungsfläche ohne Obergeschossflächen von Ständen und den dazu gehörigen Verkehrs- und Serviceflächen für eine jeweilige Messe/Ausstellung zusammensetzt.

Serviceflächen sind Flächen, die in einem direkten Zusammenhang mit einer jeweiligen Messe/Ausstellung stehen, jedoch nicht von Ausstellern für eigene Präsentationen genutzt werden.
Zu den Serviceflächen zählen temporäre Gastronomieflächen in den Hallen; Flächen für Behörden, Verbände und Institutionen, die zum Zwecke eines allgemeinen Serviceangebotes für Aussteller und/oder Besucher genutzt werden und Vorführanlagen wie Vorführringe, Bühnen, Aktionshallen und dergleichen, soweit sie nicht die Voraussetzungen einer Sonderschaufläche erfüllen.

Nicht zur Brutto-Ausstellungsfläche zählen alle Flächen, die für eine regelmäßige Nutzung zu Büro-, Besprechungs- und Konferenzzwecken und dergleichen bestimmt sind. Ebenso rechnen Lagerflächen und gastronomisch genutzte Flächen in Form von Festeinbauten oder entsprechende Flächen im Freigelände nicht zur Brutto-Ausstellungsfläche.

Vorführanlagen im Freigelände bei landwirtschaftlichen Messen/Ausstellungen gelten ohne Aufschlag auf die Netto-Ausstellungsfläche als Brutto-Ausstellungsfläche.

Die Netto-Ausstellungsfläche bezeichnet die Hallen- und/oder Freigeländefläche, die sich als Summe der Aussteller-Standflächen in Verbindung mit den Sonderschauflächen errechnet.

Die Sonderschaufläche bezeichnet eine Fläche innerhalb einer Messe/Ausstellung, die das Thema einer Veranstaltung umfassend oder in einzelnen Aspekten erläutert und Aussteller unabhängig ist. Sonderschauflächen können Flächen für Stände, Schautafeln und Vorführungen sein.

Zusätzliche Informationen finden Sie hier.