Die Brutto-Ausstellungsfläche bezeichnet die Hallen- und/oder Freigeländefläche, die sich aus der Netto-Ausstellungsfläche ohne Obergeschossflächen von Ständen und den dazu gehörigen Verkehrs- und Serviceflächen für eine jeweilige Messe/Ausstellung zusammensetzt.
Serviceflächen sind Flächen, die in einem direkten Zusammenhang mit einer jeweiligen Messe/Ausstellung stehen, jedoch nicht von Ausstellern für eigene Präsentationen genutzt werden.
Zu den Serviceflächen zählen temporäre Gastronomieflächen in den Hallen; Flächen für Behörden, Verbände und Institutionen, die zum Zwecke eines allgemeinen Serviceangebotes für Aussteller und/oder Besucher genutzt werden und Vorführanlagen wie Vorführringe, Bühnen, Aktionshallen und dergleichen, soweit sie nicht die Voraussetzungen einer Sonderschaufläche erfüllen.
Nicht zur Brutto-Ausstellungsfläche zählen alle Flächen, die für eine regelmäßige Nutzung zu Büro-, Besprechungs- und Konferenzzwecken und dergleichen bestimmt sind. Ebenso rechnen Lagerflächen und gastronomisch genutzte Flächen in Form von Festeinbauten oder entsprechende Flächen im Freigelände nicht zur Brutto-Ausstellungsfläche.
Vorführanlagen im Freigelände bei landwirtschaftlichen Messen/Ausstellungen gelten ohne Aufschlag auf die Netto-Ausstellungsfläche als Brutto-Ausstellungsfläche.