Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten bei ihrer Teilnahme als Aussteller auf deutschen internationalen Messen in diesem Jahr finanzielle Unterstützung. In Zusammenarbeit mit dem AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) jetzt ein entsprechendes Förderprogramm aufgesetzt. Damit will die Bundesregierung gezielt das Exportmarketing der Unternehmen hierzulande stärken und fördern. Das Programm startet im Oktober 2021 und soll bis Ende 2022 laufen.
Anlässlich der im Bundesanzeiger veröffentlichten Mitteilung des BMWi erklärte Jörn Holtmeier, Geschäftsführer des AUMA: „Die Förderung kleiner und mittelständischer Aussteller ist ein wichtiges Signal für den Neustart in unserer Branche, die seit März 2020 mit Ausnahmen im Lockdown ist. Es unterstützt gezielt das Messemarketing der Unternehmen, um neue Kunden zu gewinnen, neue Märkte zu erschließen und bestehende Geschäftskontakte zu festigen. Gerade nach dem langen, Corona-bedingten Stillstand sind kleine und mittelständische Unternehmen dringend auf Impulse durch Messen angewiesen, weil sie hier ihre Innovationen direkt präsentieren und Kunden persönlich ansprechen können.“
Das neue Programm fördert Einzelbeteiligungen von Ausstellern an ausgewählten Messen. Teilnehmen können Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die nach der EU-Definition zu den kleinen und mittleren Unternehmen gehören und damit weniger als 250 Mitarbeiter haben und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz erwirtschaften.
Die Förderung umfasst einen Zuschuss bei den Kosten für Standmiete und Standbau von bis zu 12.500 Euro.
Detaillierte Informationen zur Beantragung der Förderung erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de. Die Liste der internationalen Messen, auf denen Aussteller von der Bundesförderung profitieren können, ist beim BAFA im Bereich „Wirtschaftsförderung und Mittelstand“ und beim AUMA unter https://www.auma.de/Documents/fuer-aussteller/bafa-Foerderliste-2021-KMU-2021-07-26.pdf abrufbar.