Als Gemeinschaftsstand-Organisator bezeichnet man eine Institution (Unternehmen, Einzelperson oder Organisation), die vom Messeveranstalter eine Aussteller-Standfläche oder eine digitale Plattform zu Vermarktungszwecken überlassen worden ist, und die mit Ausstellern auf der ihr überlassenen Aussteller-Standfläche oder digitalen Plattform Flächennutzung vertraglich vereinbaren kann, ohne dass sie dort selbst Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte präsentiert oder verbreitet.
13. Juni 2022