Wann zählt ein Unternehmen als Aussteller auf einer Messe? Etwa, wenn seine Produkte irgendwo auf der Messe zu sehen sind? Nicht ganz, denn dann hätten Messen, auf denen viele Händler vertreten sind, gleich mehrere tausend Aussteller. Im Prinzip ist es ganz einfach: Aussteller ist ein Unternehmen dann, wenn es auf einer Messe quasi persönlich anwesend ist und so mit Besuchern in Kontakt treten kann – denn das ist die Grundidee jeder Messe. Oder, um die FKM-Regeln zu zitieren: „Ein Aussteller ist eine Institution (Unternehmen, Einzelperson oder Organisation), die vom Messeveranstalter auf einer Aussteller-Standfläche zugelassen ist und dort mit anwesendem Personal Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte präsentiert bzw. verbreitet“. Entscheidend ist also, dass er eine Zulassung des Veranstalters hat und Personal anwesend ist.

Im Übrigen wird nicht jeder Interessent zugelassen, denn die Veranstalter prüfen in jedem Einzelfall, ob die Produkte oder Dienstleistungen der Aussteller in das definierte Warenangebot der Veranstaltung passen. Denn so wird sichergestellt, dass die Beteiligung des Ausstellers ihm selbst und vor allem dem Besucher Nutzen bringt.

Als Aussteller zählen auch sogenannte Mitaussteller (auch Unteraussteller genannt). Das sind Firmen, die zwar keine direkte Vertragsbeziehung mit dem Veranstalter haben, aber mit eigenem Personal und Produkten auf dem Stand eines Hauptausstellers vertreten sind oder im Rahmen eines Gemeinschaftsstandes. Denn solche Gemeinschaftsstände werden üblicherweise von einer Institution oder einer Durchführungsgesellschaft angemietet, die die Standfläche dann aufteilt und weitervermietet.

Nicht als Aussteller zählen zusätzlich vertretene Unternehmen, denn solche Firmen sind eben nur mit Produkten auf dem Stand eines Ausstellers vertreten, aber nicht mit Personal.

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